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RICHTLINIE ZUM SCHUTZ UND ZUR VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

Die Schmid Pekintaş Güneş Enerji Sistemleri Sanayi ve Ticaret A.Ş. („Schmid Pekintaş“ oder „Unternehmen“) misst dem Schutz personenbezogener Daten große Bedeutung bei und führt ihre Verarbeitungstätigkeiten im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere dem türkischen Gesetz Nr. 6698 zum Schutz personenbezogener Daten („KVKK“), durch.

Diese Richtlinie zum Schutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten („Richtlinie“) wurde erstellt, um die grundlegenden Prinzipien und Regeln der vom Unternehmen durchgeführten Verarbeitungstätigkeiten zu erläutern und den allgemeinen Rahmen für die rechtmäßige Verarbeitung, Übermittlung, Aufbewahrung sowie erforderlichenfalls Löschung, Vernichtung oder Anonymisierung personenbezogener Daten festzulegen.

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten handelt das Unternehmen nach den in Art. 4 KVKK festgelegten Grundsätzen:

  • Rechtmäßigkeit und Verarbeitung nach Treu und Glauben,
  • Richtigkeit und erforderlichenfalls Aktualität,
  • Verarbeitung für bestimmte, eindeutige und legitime Zwecke,
  • Zweckbindung, Datenminimierung und Verhältnismäßigkeit,
  • Aufbewahrung nur für die gesetzlich vorgeschriebene oder für den Verarbeitungszweck erforderliche Dauer.

Das Unternehmen trifft außerdem die erforderlichen technischen und administrativen Maßnahmen, damit betroffene Personen ihre Rechte nach dem KVKK wirksam ausüben können, die Sicherheit personenbezogener Daten gewährleistet wird und eine rechtswidrige Verarbeitung oder ein rechtswidriger Zugriff verhindert wird.

Diese Richtlinie ist allgemeiner Natur und ersetzt nicht die tätigkeitsbezogenen Datenschutzhinweise, die betroffenen Personen gemäß Art. 10 KVKK bei der Erhebung personenbezogener Daten zur Verfügung zu stellen sind.

1. VERANTWORTLICHER

Im Rahmen des Gesetzes Nr. 6698 zum Schutz personenbezogener Daten:

Schmid Pekintaş Güneş Enerji Sistemleri Sanayi ve Ticaret A.Ş.

ist Verantwortliche für diejenigen Verarbeitungstätigkeiten, bei denen sie die Zwecke und Mittel der Verarbeitung festlegt und für die Einrichtung und Verwaltung des Datenaufzeichnungssystems verantwortlich ist.

Verarbeitungstätigkeiten, die durch die Hauptverwaltung, das Werk, die Regionaldirektion und sonstige Organisationseinheiten des Unternehmens im Namen der juristischen Person des Unternehmens durchgeführt werden, fallen unter diese Richtlinie.

Bei Tätigkeiten anderer Gruppengesellschaften innerhalb der Unternehmensgruppe oder Handelsorganisation, bei denen diese ihre eigenen Zwecke und Mittel der Verarbeitung festlegen, wird die Verantwortlicheneigenschaft jeder Gesellschaft gesondert beurteilt. Die Eigenschaft als Gruppengesellschaft bedeutet für sich allein weder gemeinsame Verantwortlichkeit noch, dass personenbezogene Daten frei übertragen werden dürfen.

Die Kontaktdaten für die Tätigkeiten des Unternehmens als Verantwortliche lauten:

Adresse: Büyükdere Caddesi No:32, Pekintaş İş Merkezi, Mecidiyeköy/Şişli/İstanbul
KEP: [Aktuelle KEP-Adresse wird ergänzt.]

2. ZU WELCHEN ZWECKEN KÖNNEN PERSONENBEZOGENE DATEN VERARBEITET WERDEN?

Schmid Pekintaş kann personenbezogene Daten abhängig von der Art der ausgeübten Tätigkeit und der jeweiligen Gruppe betroffener Personen und in jedem Fall unter Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des Art. 4 KVKK für folgende Zwecke verarbeiten:

  • Durchführung der Prozesse für die vom Unternehmen angebotenen Produkte und Dienstleistungen,
  • Entgegennahme, Bewertung und Bearbeitung von Produkt-, Dienstleistungs-, Angebots- und Bestellanfragen von Kunden und Interessenten,
  • Begründung von Verträgen und Erfüllung von Verpflichtungen aus bestehenden Verträgen,
  • Durchführung von Verkaufs- und Kundendienstprozessen,
  • Verwaltung von Kundenbeziehungen sowie Anfrage-, Vorschlags- und Beschwerdeprozessen,
  • Verbesserung der Produkt- und Dienstleistungsqualität,
  • Durchführung der Beziehungen zu Lieferanten, Händlern, Geschäftspartnern und Subunternehmern,
  • Durchführung von Finanz-, Buchhaltungs-, Rechnungs-, Inkasso- und Zahlungsvorgängen,
  • Durchführung von Logistik- und Versandprozessen,
  • Planung und Durchführung von Unternehmens-, Produktions- und Geschäftsprozessen,
  • Gewährleistung der Sicherheit von Informationssystemen und physischen Räumlichkeiten,
  • Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen,
  • Verfolgung rechtlicher Verfahren und Streitigkeiten sowie Begründung, Ausübung oder Verteidigung eines Rechts,
  • Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen und Bereitstellung von Informationen an zuständige öffentliche Stellen,
  • Durchführung von Werbe-, Kampagnen-, Marketing- und Kundenzufriedenheitsmaßnahmen für Produkte und Dienstleistungen, sofern die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Bei Verarbeitungstätigkeiten zu Marketing-, Werbe- und Promotionszwecken wird die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person eingeholt, sofern für die konkrete Tätigkeit keine andere Verarbeitungsvoraussetzung nach dem KVKK vorliegt.

Soweit kommerzielle elektronische Mitteilungen per E-Mail, SMS, Telefon oder ähnlichen Verfahren versandt werden, werden neben dem KVKK auch das Gesetz Nr. 6563 über die Regelung des elektronischen Geschäftsverkehrs und die einschlägigen Vorschriften berücksichtigt.

3. ÜBERMITTLUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

Von Schmid Pekintaş verarbeitete personenbezogene Daten können an Dritte übermittelt werden, wenn die Übermittlung für die jeweilige Verarbeitungstätigkeit erforderlich ist, einem bestimmten und legitimen Zweck dient und eine der Voraussetzungen des Art. 8 KVKK erfüllt ist.

In diesem Rahmen können personenbezogene Daten abhängig von der Art der Verarbeitungstätigkeit und im erforderlichen Umfang übermittelt werden an:

  • zuständige öffentliche Einrichtungen und Organisationen,
  • Gerichte, Staatsanwaltschaften, Vollstreckungsstellen und sonstige zuständige Justiz- oder Verwaltungsbehörden,
  • unabhängige Prüfer, Wirtschaftsprüfer und andere befugte Berater,
  • Rechtsanwälte und Kanzleien, von denen Rechtsdienstleistungen bezogen werden,
  • Banken und Finanzinstitute,
  • Versicherungsgesellschaften,
  • Logistik-, Fracht- und Transportdienstleister,
  • Anbieter von Informationstechnologie-, Software-, System-, Wartungs-, Sicherheits-, Hosting- und Supportleistungen,
  • Lieferanten und Geschäftspartner, von denen das Unternehmen Leistungen bezieht, um seine Produkte oder Dienstleistungen anbieten zu können,
  • Händler und Gruppengesellschaften, soweit dies rechtlich erforderlich und verhältnismäßig ist.

Für jede Datenübermittlung werden Zweck, übermittelte Datenkategorien, Empfängergruppe und Rechtsgrundlage der Übermittlung gesondert beurteilt.

Die Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte erfolgt unter Beachtung der Grundsätze der Datenminimierung und Zweckbindung. Die Eigenschaft einer natürlichen oder juristischen Person als Gruppengesellschaft, Lieferant, Dienstleister oder Geschäftspartner des Unternehmens stellt für sich allein keine Rechtsgrundlage für eine Datenübermittlung dar.

4. ÜBERMITTLUNG PERSONENBEZOGENER DATEN INS AUSLAND

Werden von Schmid Pekintaş verarbeitete personenbezogene Daten ins Ausland übermittelt, handelt das Unternehmen gemäß Art. 9 KVKK und der Verordnung über Verfahren und Grundsätze der Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland.

Die Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland erfolgt grundsätzlich unter der Voraussetzung, dass eine der Verarbeitungsvoraussetzungen des Art. 5 KVKK und bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten des Art. 6 erfüllt ist.

4.1. Übermittlung auf Grundlage einer Angemessenheitsentscheidung

Personenbezogene Daten können im Einklang mit den gesetzlichen Voraussetzungen ins Ausland übermittelt werden, wenn der Ausschuss für den Schutz personenbezogener Daten eine Angemessenheitsentscheidung für das Empfängerland, einen Sektor innerhalb des Landes oder eine internationale Organisation erlassen hat.

4.2. Übermittlung auf Grundlage geeigneter Garantien

Liegt keine Angemessenheitsentscheidung vor, kann eine Auslandsübermittlung durch Bereitstellung einer der gesetzlich vorgesehenen geeigneten Garantien erfolgen, sofern die betroffene Person im Empfängerland ihre Rechte ausüben und wirksame Rechtsbehelfe in Anspruch nehmen kann.

In diesem Rahmen kann die Übermittlung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, gestützt werden auf:

  • eine vom Ausschuss genehmigte Vereinbarung, die keinen völkerrechtlichen Vertrag darstellt, zwischen öffentlichen Einrichtungen und Organisationen oder berufsständischen Organisationen mit öffentlich-rechtlichem Status in Türkiye und öffentlichen Stellen oder internationalen Organisationen im Ausland,
  • vom Ausschuss genehmigte verbindliche Unternehmensregeln,
  • einen vom Ausschuss veröffentlichten Standardvertrag,
  • eine schriftliche Verpflichtung mit Bestimmungen, die einen angemessenen Schutz gewährleisten und vom Ausschuss genehmigt wurde.

Bei Verwendung eines Standardvertrags werden die gesetzlich vorgesehenen Mitteilungspflichten erfüllt.

4.3. Gelegentliche Übermittlungen

Wenn keine Angemessenheitsentscheidung vorliegt und keine geeignete Garantie bereitgestellt werden kann, dürfen personenbezogene Daten nur gelegentlich und nur bei Vorliegen einer der in Art. 9 KVKK abschließend vorgesehenen Voraussetzungen ins Ausland übermittelt werden.

Bei gelegentlichen Übermittlungen auf Grundlage ausdrücklicher Einwilligung wird die betroffene Person über die möglichen Risiken der Übermittlung informiert.

Ob die vom Unternehmen verwendeten Cloud-Dienste, E-Mail-Infrastrukturen, Software, Analysetools, Serverdienste und ähnliche technische Dienste zu einer Auslandsübermittlung führen, wird jeweils konkret nach Dienstanbieter und Datenfluss beurteilt.

5. ERHEBUNG PERSONENBEZOGENER DATEN UND RECHTSGRUNDLAGEN

Je nach Art der Tätigkeit des Unternehmens können personenbezogene Daten erhoben werden über:

  • Website und elektronische Formulare,
  • Telefon, E-Mail und andere elektronische Kommunikationskanäle,
  • Verträge, Angebote, Bestellformulare und physische Dokumente,
  • Beziehungen zu Kunden, Lieferanten, Händlern und Geschäftspartnern,
  • Personal- und Bewerbungsprozesse,
  • Sicherheitskamerasysteme,
  • Informationssysteme, Transaktionssicherheit und Systemprotokolle,
  • Informationen und Unterlagen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften von zuständigen Einrichtungen und Organisationen erhalten werden,
  • andere Kanäle, die unmittelbar von der betroffenen Person bereitgestellt werden.

Die Erhebung kann vollständig oder teilweise automatisiert oder nicht automatisiert erfolgen, sofern die Verarbeitung Bestandteil eines Datenaufzeichnungssystems ist.

Je nach Art der konkreten Tätigkeit stützt sich die Verarbeitung auf die jeweils einschlägige Voraussetzung gemäß Art. 5 KVKK:

  • ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person,
  • ausdrückliche gesetzliche Regelung,
  • Erforderlichkeit zum Schutz des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit der Person oder einer anderen Person, wenn die Person aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht in der Lage ist, ihre Einwilligung zu erklären,
  • Erforderlichkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten der Vertragsparteien, sofern die Verarbeitung unmittelbar mit der Begründung oder Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt,
  • Erforderlichkeit für die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung des Verantwortlichen,
  • Veröffentlichung durch die betroffene Person selbst und Verarbeitung entsprechend ihrem Offenlegungswillen,
  • Erforderlichkeit für die Begründung, Ausübung oder Verteidigung eines Rechts,
  • Erforderlichkeit für die berechtigten Interessen des Verantwortlichen, sofern dadurch die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person nicht beeinträchtigt werden.

Besondere Kategorien personenbezogener Daten werden nur verarbeitet, wenn eine der Voraussetzungen des jeweils geltenden Art. 6 KVKK erfüllt ist und die erforderlichen technischen und administrativen Maßnahmen getroffen werden.

Kann eine Verarbeitungstätigkeit auf eine andere Rechtsgrundlage gestützt werden, wird die ausdrückliche Einwilligung nicht als allgemeine oder ersatzweise Rechtsgrundlage verwendet.

In jedem Datenschutzhinweis für die jeweilige Gruppe betroffener Personen werden die Verarbeitungszwecke und die Rechtsgrundlage der Erhebung getrennt und eindeutig angegeben.

6. RECHTE DER BETROFFENEN PERSON NACH ARTIKEL 11 KVKK UND ANTRAGSVERFAHREN

Betroffene Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, können sich gemäß Art. 11 KVKK an das Unternehmen wenden und haben das Recht:

  • zu erfahren, ob ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden,
  • Auskunft zu verlangen, wenn ihre personenbezogenen Daten verarbeitet wurden,
  • den Zweck der Verarbeitung und die zweckentsprechende Nutzung zu erfahren,
  • die Dritten im In- oder Ausland zu kennen, an die ihre personenbezogenen Daten übermittelt wurden,
  • die Berichtigung unvollständig oder unrichtig verarbeiteter personenbezogener Daten zu verlangen,
  • die Löschung oder Vernichtung personenbezogener Daten im Rahmen der Voraussetzungen des Art. 7 KVKK zu verlangen,
  • die Mitteilung von Berichtigungs-, Löschungs- oder Vernichtungsvorgängen an Dritte zu verlangen, an die die personenbezogenen Daten übermittelt wurden,
  • einem für die Person nachteiligen Ergebnis zu widersprechen, das durch eine ausschließlich automatisierte Analyse der verarbeiteten Daten entstanden ist,
  • Schadensersatz wegen rechtswidriger Verarbeitung personenbezogener Daten zu verlangen.

6.1. Antragsmethode

Anträge nach Art. 11 KVKK sollen mit einer der folgenden Methoden an das Unternehmen übermittelt werden, damit zuverlässig festgestellt werden kann, dass der Antrag von der betroffenen Person gestellt wurde, und damit personenbezogene Daten nicht unbefugten Personen offengelegt werden:

Schriftlicher Antrag:
Anträge können persönlich oder postalisch in einer Form, die eine Identifizierung des Antragstellers ermöglicht, an folgende Anschrift gerichtet werden:

Schmid Pekintaş Güneş Enerji Sistemleri Sanayi ve Ticaret A.Ş.
Büyükdere Caddesi No:32, Pekintaş İş Merkezi, Mecidiyeköy/Şişli/İstanbul

und an diese Anschrift übermittelt werden.

Registrierte elektronische Post (KEP):
Anträge können über das KEP-System an folgende Adresse gesendet werden:

[Aktuelle KEP-Adresse wird ergänzt.]

und an diese Adresse gesendet werden.

Sichere elektronische Signatur oder mobile Signatur:
Betroffene Personen können Anträge auch mit einer sicheren elektronischen Signatur oder mobilen Signatur stellen.

Anträge, die nach den sonstigen in der Mitteilung über Verfahren und Grundsätze der Antragstellung beim Verantwortlichen vorgesehenen Verfahren gestellt werden, werden ebenfalls nach den einschlägigen Rechtsvorschriften bewertet.

Allgemeine E-Mail-Adressen, die vom Unternehmen auf der Website oder über andere Kommunikationskanäle veröffentlicht werden, sind nicht als besondere Antragskanäle für Anträge nach Art. 11 KVKK bestimmt.

6.2. Identitäts- und Vertretungsprüfung

Das Unternehmen trifft erforderliche und verhältnismäßige Maßnahmen zur Prüfung der Identität des Antragstellers und gegebenenfalls der Vertretungsmacht, um sicherzustellen, dass Anträge nach dem KVKK nur von der betroffenen Person oder ihrem gesetzlich befugten Vertreter gestellt werden und personenbezogene Daten im Rahmen der Antwort nicht unbefugten Dritten offengelegt werden.

Wenn aufgrund der Antragsmethode, der Art des Antrags, des Umfangs der angeforderten personenbezogenen Daten oder der im Antrag bereitgestellten Informationen begründete Zweifel an der Identität des Antragstellers bestehen, kann das Unternehmen vor Abschluss des Antrags zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Identitätsprüfung anfordern.

Es werden nur Informationen und Unterlagen angefordert, die für die Prüfung erforderlich und verhältnismäßig sind. Von der betroffenen Person werden keine personenbezogenen Daten oder Unterlagen verlangt, die mit der Art des Antrags nicht zusammenhängen oder unverhältnismäßig sind.

Wird ein Antrag durch einen Bevollmächtigten oder sonstigen gesetzlichen Vertreter gestellt, muss die Vertretungsmacht ordnungsgemäß nachgewiesen werden.

6.3. Erforderliche Angaben im Antrag

Ein Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Vor- und Nachname,
  • bei schriftlichen Anträgen die Unterschrift,
  • für Staatsangehörige der Republik Türkiye die türkische Identitätsnummer; für Ausländer Staatsangehörigkeit, Passnummer oder, falls vorhanden, Identitätsnummer,
  • Wohn- oder Geschäftsadresse für Zustellungen,
  • falls vorhanden, E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer für Mitteilungen,
  • Gegenstand des Antrags.

Soweit dies für eine sachgerechte Prüfung des Antrags erforderlich ist, können zusätzlich Informationen und Unterlagen zum Gegenstand des Antrags verlangt werden.

6.4. Prüfung und Abschluss von Anträgen

Das Unternehmen bearbeitet ordnungsgemäß eingereichte Anträge abhängig von der Art des Antrags so schnell wie möglich und in jedem Fall spätestens innerhalb von dreißig Tagen ab Eingang beim Unternehmen.

Anträge werden grundsätzlich kostenlos bearbeitet. Verursacht die Bearbeitung zusätzliche Kosten, kann die Gebühr nach dem vom Ausschuss für den Schutz personenbezogener Daten festgelegten Tarif verlangt werden.

Wird ein Antrag angenommen, erfüllt das Unternehmen die Anforderung und informiert die betroffene Person über die ergriffene Maßnahme. Wird ein Antrag abgelehnt, wird der Ablehnungsgrund mitgeteilt.

6.5. Mitteilung des Antragsergebnisses an die betroffene Person

Enthält die Antwort auf einen Antrag personenbezogene Daten, wendet das Unternehmen geeignete Sicherheits- und Identitätsprüfungsmaßnahmen an, damit die Antwort ausschließlich dem Antragsteller oder seinem befugten Vertreter zugestellt wird.

Abhängig von der Art des Antrags oder der Antwort kann das Unternehmen:

  • die Antwort über den im Antrag verwendeten sicheren Kommunikationskanal versenden,
  • eine schriftliche Antwort an die Zustelladresse des Antragstellers senden,
  • über KEP benachrichtigen,
  • die Antwort erforderlichenfalls nach Identitätsprüfung persönlich übergeben.

Besteht das Risiko, dass personenbezogene Daten unbefugten Personen offengelegt werden, erteilt das Unternehmen keine inhaltliche Antwort mit personenbezogenen Daten, bevor die Identitätsprüfung abgeschlossen ist.

7. VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN DURCH SICHERHEITSKAMERAS

Schmid Pekintaş kann in Fabriken, Arbeitsstätten, Anlagen, Lagern, Ein- und Ausgangsbereichen sowie sonstigen Bereichen, in denen Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind, Bildaufzeichnungen durch Sicherheitskameras vornehmen, um die Sicherheit physischer Räumlichkeiten, die Sicherheit von Beschäftigten und Besuchern, den Schutz von Vermögenswerten, die Verhinderung unbefugten Zutritts und erforderlichenfalls den Arbeitsschutz zu gewährleisten.

Bei der Installation und dem Betrieb von Kamerasystemen wird der Grundsatz der Zweckbindung, Begrenzung und Verhältnismäßigkeit nach Art. 4 KVKK beachtet.

In diesem Rahmen:

  • werden Kameras nur in Bereichen positioniert, die für die festgelegten legitimen Zwecke erforderlich sind,
  • werden Sichtwinkel auf die für den Zweck erforderlichen Bereiche beschränkt,
  • werden Kameras nicht in Toiletten, Umkleideräumen, Gebetsräumen oder ähnlichen Bereichen mit hoher Privatsphäreerwartung eingesetzt,
  • werden Kamerasysteme nicht ausschließlich zur Leistungskontrolle von Beschäftigten oder zur allgemeinen und dauerhaften Überwachung verwendet,
  • werden Aufzeichnungen so gespeichert, dass nur befugte Personen darauf zugreifen können,
  • werden Aufzeichnungen nach Ablauf der festgelegten Aufbewahrungsfrist gelöscht oder vernichtet, sofern kein fortbestehender rechtlicher oder gesetzlicher Aufbewahrungsgrund besteht.

Eine Tonaufzeichnung über Sicherheitskameras erfolgt grundsätzlich nicht. Da Tonaufzeichnungen einen stärkeren Eingriff in das Privatleben darstellen als Bildaufzeichnungen, werden sie nur dann gesondert geprüft, wenn im konkreten Fall eine ausdrückliche und rechtmäßige Verarbeitungsvoraussetzung die Tonaufzeichnung zwingend erfordert, der Zweck nicht mit einer weniger eingriffsintensiven Methode erreicht werden kann und die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist.

Personen in kameraüberwachten Bereichen werden gemäß Art. 10 KVKK durch mehrstufige Hinweise oder andere geeignete Methoden informiert.

Kameraaufzeichnungen dürfen begrenzt an zuständige öffentliche Einrichtungen und Organisationen, Justizbehörden und Rechtsberater weitergegeben werden, wenn eine rechtliche Verpflichtung, die Begründung, Ausübung oder Verteidigung eines Rechts oder eine andere gültige Verarbeitungs- und Übermittlungsvoraussetzung vorliegt.

8. AUFBEWAHRUNG, LÖSCHUNG, VERNICHTUNG UND ANONYMISIERUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

Von Schmid Pekintaş verarbeitete personenbezogene Daten werden für die in den einschlägigen Rechtsvorschriften ausdrücklich vorgesehene Dauer aufbewahrt; ist keine besondere Dauer vorgesehen, werden sie für den für den jeweiligen Verarbeitungszweck erforderlichen Zeitraum gespeichert.

Entfallen sämtliche Gründe für die Verarbeitung, werden personenbezogene Daten vom Unternehmen von Amts wegen oder auf Antrag der betroffenen Person gemäß Art. 7 KVKK und den einschlägigen sekundärrechtlichen Vorschriften gelöscht, vernichtet oder anonymisiert.

Löschung personenbezogener Daten

Die Löschung personenbezogener Daten bedeutet, dass die Daten für die betreffenden Nutzer in keiner Weise mehr zugänglich und verwendbar gemacht werden.

Vernichtung personenbezogener Daten

Die Vernichtung personenbezogener Daten bedeutet, dass die Daten für niemanden in irgendeiner Weise zugänglich, wiederherstellbar oder verwendbar sind.

Anonymisierung personenbezogener Daten

Die Anonymisierung personenbezogener Daten bedeutet, dass die Daten auch durch Verknüpfung mit anderen Daten unter keinen Umständen mehr einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zugeordnet werden können.

Das Unternehmen trifft die erforderlichen technischen und administrativen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Löschung, Vernichtung und Anonymisierung personenbezogener Daten.

Soweit das Unternehmen nach der Verordnung über die Löschung, Vernichtung oder Anonymisierung personenbezogener Daten verpflichtet ist, eine Richtlinie zur Aufbewahrung und Vernichtung personenbezogener Daten zu erstellen, werden Aufbewahrungs- und Vernichtungsmaßnahmen zusätzlich gemäß dieser Richtlinie und den festgelegten periodischen Vernichtungsfristen durchgeführt.

Beantragt die betroffene Person die Löschung oder Vernichtung, wird der Antrag nach Art. 7, 11 und 13 KVKK sowie den einschlägigen sekundärrechtlichen Vorschriften beurteilt. Sind sämtliche Verarbeitungsvoraussetzungen entfallen, wird dem Antrag entsprochen; besteht weiterhin ein gültiger Rechtsgrund für die Aufbewahrung personenbezogener Daten, wird der Antrag unter Angabe des Grundes abgeschlossen.